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   BAG, 10.12.1960 - 3 AZR 359/58   

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BAG, 10.12.1960 - 3 AZR 359/58 (https://dejure.org/1960,1408)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1960 - 3 AZR 359/58 (https://dejure.org/1960,1408)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1960 - 3 AZR 359/58 (https://dejure.org/1960,1408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust des Arbeitsplatzes - Spaltung der öffentlichen Verwaltung Berlins - Tarifrechtliche Gründe - Beschäftigungsverhältnis

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.05.1955 - 2 AZR 22/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

    Auszug aus BAG, 10.12.1960 - 3 AZR 359/58
    Wenn das Berufungsgericht darauf verweist, daß die Klägerin sich nach der Aufgabe des Justizdienstes in Köpenick am 31« Juli 1951 nicht hei dem Generalstaatsanwalt in Berlin gemeldet, vielmehr anschließend bis zum 1, November 1953 als Stenotypistin in Ost-Berlin gearbeitet habe, und meint, hierin liege eine Verwirkung ihrer etwaigen Rechte aus dem Regelungsgesetz, so ist dies rechtsirrige Die Berufung auf solche Gründe, die nur zu einer Verwirkun'g der Rechte aus dem Regelungsgesetz führen könnten, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil vom 160 Mai 1955 (BAG 2, 81 /~87 7) mit dem sozialen Charakter des Regelungsgesetzes nicht zu vereinbarenc Zudem erscheint nach der Sachlage die Ansicht des Berufungsgerichts nicht gerechtfertigte Die Klägerin konnte damals nicht damit rechnen, bei der Justizverwaltung in West-Berlin eine Verwendung zu finden, was das Berufungsgericht selbst als gerichtsbekannt annj.romj-" Es. kann ihr dann auch nicht vorgehalten werden, daß sie sich nicht noch einmal im Westen gemeldet hat, zumal sie von dort"aus auch unstreitig kein Angebot für eine Arbeitsaufnahme erhalten hatte».
  • BAG, 18.03.1958 - 3 AZR 275/55

    Öffentlicher Dienst - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Verlust des

    Auszug aus BAG, 10.12.1960 - 3 AZR 359/58
    Die Spaltung Berlins selbst stehe, wenn auch nicht zeitlich, so doch ursächlich noch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches« Diese Entscheidung ist in einem Urteil vom 18» März 1958 (BAG 6, 45) aufrecht erhalten und noch weiter ausgedehnt worden.
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn, es - wie hier - um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des, Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAG in ständiger z.B. BAGE 6, 321, 344, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. Dezember 1956 - 1 AZR 135/55 - AP Nr. 3 zu § 62 RegelungsG ; BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation ; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22 ,23 BAT 1975).
  • BAG, 09.12.1960 - 3 AZR 531/58

    Durchführung des Regelungsgesetzes - Annahme eines Ausscheidens - Tarifrechtliche

    3) V/ie der Senat bereits in den früheren Entscheidungen vom 2" Juli 1957 (AP Nr, 17 zu § 52 RegelungsG) und vom Io.- Mürz 1958 (BAG 6, 45) sowie in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 6, Dezember i960 - 3 AZR 359/58 - dargelegt hat, ist ein Verlust des Arbeitsplatzes infolge der Spaltung der öffentlichen Verwaltung Berlins grundsätzlich als ein Ausscheiden aus anderen als tarifrechtlichen Gründen im Sinne der §§ 62, 63 RegelungsG anzusehen, wenn nicht Arbeitnehmer von vornherein selbst klar zu erkennen gegeben haben, daß sie von sich aus ihr Beschäftigungsverhältnis mit der westlichen Verwaltung lösen wollten.
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